Anti Doping
Aktuelle Anti-Doping Bestimmung des ÖGV
Der Österreichische Golf Verband (nachfolgend „ÖGV“) unterstützt die aktive Bekämpfung von Doping im Sport und bekennt sich zu den Aufgaben und Zielen der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria). Die gegenständlichen Wettbewerbsbestimmungen sind sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für den Wettkampf bindend.
1. Für den ÖGV, dessen Mitglieder, Sportler und Sportlerinnen, Funktionäre und Funktionärinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelten die Anti-Doping-Regelungen des Internationalen Sportfachverbandes und die Anti-Doping Regelungen des Anti Doping Bundesgesetzes (ADBG) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Insbesondere sind die Bestimmungen des § 24 ADBG 2021 für das Handeln der Mitglieder, Organe, Funktionäre und Funktionärinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖGV verbindlich.
3. Der ÖGV, dessen Mitglieder, Sportler und Sportlerinnen sowie sonstige Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping Regelungen darstellen, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere Anti-Doping Organisationen zu melden.
4. Sämtliche in Punkt 1. dieser Anti-Doping Ordnung aufgelisteten Personen, einschließlich der Mitglieder, sind verpflichtet den Anordnungen und Aufforderungen der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK) Folge zu leisten und an Verfahren ordnungsgemäß mitzuwirken. Mögliche Konsequenzen für das Nichtbefolgen dieser Anordnungen bzw., Aufforderungen sowie für die Nichtmitwirkung an Verfahren reichen von Mahnungen bei Erstvergehen über temporäre oder permanente Sperren aus Kaderstrukturen bis hin zu gänzlichen Sperren von Turnierteilnahmen.
5. Über Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen entscheidet im Auftrag des ÖGV die ÖADR gemäß § 7 ADBG 2021, wobei für das durchzuführende Verfahren vor dieser die Regelungen gemäß § 20ff. ADBG 2021 anzuwenden sind. Die Entscheidung der ÖADR kann bei der Unabhängigen Schiedskommission (USK, § 8 ADBG 2021) angefochten werden, wobei für das jeweilige Verfahren vor der USK die Regelungen gemäß § 23 ADBG 2021 zur Anwendung gelangen.
6. Die Mitgliedsverbände unterwerfen sich ebenfalls den Anti-Doping Regelungen des ADBG 2021 und stellen sicher, dass sich auch ihre Mitglieder und die für sie handelnden Personen den Anti-Doping Regelungen des ADBG 2021 vollständig unterwerfen. Insbesondere verpflichten sich die Mitgliedsverbände, die Anti-Doping Regelungen in der jeweils gültigen Fassung in ihre Statuten aufzunehmen sowie die sich aus den Anti-Doping Regelungen ergebenden Pflichten einzuhalten, die Befugnisse zur Anordnung und Durchführung der Dopingkontrollen gemäß § 13 bis § 16 ADBG 2021 anzuerkennen sowie die Mitglieder auszuschließen, die die Verpflichtungserklärung gemäß § 25 ADBG 2021 nicht abgeben.
7. In den Wettkampfbedingungen bei Wettkämpfen, die vom ÖGV oder eines seiner Mitglieder veranstaltet werden, ist die Geltung der gegenständlich angeführten Anti-Doping-Bestimmungen aufzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich die Sportlerin bzw. der Sportler mit der Teilnahme an Wettkämpfen / Wettkampfveranstaltungen des ÖGV sowie diesem nachstehender Organisationen zur Einhaltung der Anti-Doping Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Regelungen des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insbesondere Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung sowie Disziplinarordnung). Die teilnehmende Sportlerin bzw. der teilnehmende Sportler ist jederzeit verpflichtet, an jedem Ort an Dopingkontrollen mitzuwirken.
8. Die Organe, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sonstige Personen, Anti-Doping Beauftragte und sonstige Funktionäre und Funktionärinnen des ÖGV oder ihm zugehöriger Organisationen sind zur Verschwiegenheit über ihre Tätigkeit im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 verpflichtet, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber dem im Anlassfall zur Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zuständigen Organ, der Unabhängigen Schiedskommission (USK), den Gerichten und Verwaltungsbehörden, der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (NADA Austria) sowie den Anti-Doping Organisationen, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes zuständig sind.
REVEAL
Gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code und dem Internationalen Standard für Dopingkontrollen (ISTI) müssen internationale Sportfachverbände in der Lage sein, Informationen zur Dopingbekämpfung aus allen verfügbaren Quellen zu beschaffen, zu bewerten und zu verarbeiten, um zur Abschreckung und Aufdeckung von Doping beizutragen. Im Rahmen dieser Bestrebungen sind die internationalen Sportfachverbände verpflichtet, Strategien und Verfahren zu entwickeln und umzusetzen, um Informanten zu unterstützen und zu fördern. In diesem Zusammenhang hat die International Testing Agency (ITA) eine zentrale und hochsichere Whistleblowing-Plattform namens „REVEAL“ eingerichtet, um zusätzliche Möglichkeiten zur Meldung von Dopingverstößen zu bieten.
Diese Plattform, die von der ITA unabhängig verwaltet wird, bietet jeder Person die Möglichkeit, Informationen über einen Dopingverdacht auf völlig anonyme und sichere Weise weiterzugeben. Jede Information ist wichtig im Kampf für einen sauberen Sport, und über REVEAL können Einzelpersonen die Untersuchung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder kriminelles Verhalten unterstützen.
Was kann auf REVEAL gemeldet werden?
Jeder mutmaßliche Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder jede Handlung oder Unterlassung, die den Kampf gegen Doping untergraben könnte.
Wer kann auf REVEAL eine Meldung abgeben?
Jeder, der ein verdächtiges Verhalten entdeckt, identifiziert und/oder beobachtet hat, oder jeder, der den begründeten Verdacht hat, dass ein Betrug vorliegt.
Die REVEAL-Plattform kann über diesen Link aufgerufen werden:

Anti-Doping / NADA Austria
Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2023
Multimediale Lernplattform der NADA Austria
Wird in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung von den Schattenseiten des Sports gesprochen, so ist neben Manipulation und Korruption sowie den gesundheitlichen Risiken einer Spitzensport-Karriere meist von Doping die Rede. Die in den letzten Jahren deutlich gesteigerte Aufmerksamkeit für das Phänomen illegaler Leistungssteigerung mithilfe von Substanzen und Methoden, die nicht zuletzt auch durch zahlreiche Dopingfälle bekannter Sportler begünstigt wurde, hat dazu geführt, dass auch die Anti-Doping Bemühungen verstärkt wurden.
Unter Doping und dopingäquivalentem Verhalten versteht man alle Ausprägungsformen, die die folgenden Eigenschaften aufweisen: Intention der Leistungssteigerung, -optimierung und/oder –konstanz, Überschreitung natürlicher Grenzen durch Manipulation körpereigener Prozesse und/oder der Körperintegrität, Anwendung von Substanzen und/oder Methoden.
Aufgabe der NADA Austria
Die Nationale Anti Doping Agentur GmbH (NADA Austria) wurde am 1. Juli 2008 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Wien gegründet. Sie übernimmt seither die gesetzlichen Verpflichtungen der „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ im Sinne des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes. Ihre Arbeitsgrundlage ist der von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegebene Welt-Anti-Doping-Code, der von allen großen Sportorganisationen unterzeichnet wurde und die weltweite Anti-Doping Arbeit vereinheitlicht.
Die Hauptaufgabe der NADA Austria ist die Anti-Doping Arbeit im Sport durch ein effizientes, modernes Dopingkontrollsystem und Prävention im Sinne von Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung.
Wer kann durch die NADA kontrolliert werden
Die Anti-Doping Bestimmungen gelten grundsätzlich für den gesamten organisierten Sport. Laut Anti-Doping Bundesgesetz können alle Personen getestet werden, die Mitglieder oder Lizenznehmer einer aus Bundessportfördermitteln geförderten Organisation (zumeist Bundes-Sportfachverbände) sind, oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die von einer dieser Organisationen veranstaltet werden. Bekommt eine Organisation keine Sportförderung, so ist das Anti-Doping Bundesgesetz im Bereich der Dopingkontrollen nicht anwendbar
Wie wird Doping bestraft?
Die repressive Anti-Doping Arbeit zielt auf schweres, systematisches Doping bzw. auf die Dealer und Organisatoren des Betrugs ab, daher gibt es seit 2009 die Möglichkeit, schon beim ersten Versuch lebenslang zu sperren (systematisches Doping, Handel, etc.). Als „Standard-Sanktion“ ist ab Jänner 2015 ein vierjähriger (bisher zweijähriger) Ausschluss aus allen Sportarten vorgesehen. Bei Dopingfällen, die durch Unwissenheit oder mangelndes Verschulden entstanden sind, können Sperren reduziert oder ganz ausgesetzt werden.
Neben den sportrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gibt es aber noch eine zweite Dimension, die strafrechtliche Verfolgung. Einerseits ist der Besitz, der Handel und die Weitergabe von Dopingsubstanzen strafbar, andererseits kann auch der Eigenkonsum im Sinne von Sportbetrug geahndet werden. Auch hier versucht das Gesetz kriminelle Strukturen zu unterbinden, keinesfalls soll der unbedarfte Breitensportler, der gar nicht weiß, dass sein Medikament verboten ist, kriminalisiert werden.
Präventionsangebote der NADA Austria
Die präventive Anti-Doping Arbeit der NADA Austria setzt auf Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung im Spitzen-, Breiten- und Freizeitsport. Ziel ist es, die Sportler und alle Personen aus ihrem Umfeld dabei zu unterstützen, dass sie selbstbewusst und aus eigener Entscheidung gegen Doping und dopingäquivalentes Verhalten eintreten. Alle Präventionsangebote stehen kostenlos zur Verfügung.
Die NADA Austria bietet Schulungen, Vorträge und Seminare bei Nachwuchs- und Leistungssportlern, Trainern, Sportfunktionären, Sportpsychologen, (Sport-) Ärzten, Physiotherapeuten, etc. an. Je nach Kapazität werden auch Vorträge im Breitensport oder Podiumsdiskussionen wahrgenommen.
Im Rahmen ihres 2013 gestarteten Anti-Doping-Schul-Programms hat es sich die NADA Austria zum Ziel gesetzt, alle Schulen für Leistungssportler direkt zu betreuen. Jede Klasse der teilnehmenden Schulen wird von den Referenten der NADA Austria einmal pro Jahr für drei Unterrichtseinheiten besucht. Schwerpunkt der altersgerecht aufbauenden Module ist neben den „traditionellen“ Themen („Was ist Doping?“, „Ablauf einer Dopingkontrolle“, „Rechte und Pflichten“, Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln, etc.) vor allem auch die Frage „Warum wird gedopt?“ und „Warum ist Doping verboten?“.
Die Info-Tour der NADA Austria besucht Jugendveranstaltungen und Nachwuchssport-Events in ganz Österreich. Die Mitarbeiter des Info-Standes bieten Unterstützung und Hilfestellungen bei allen Fragen der jungen Sportler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Eltern. Zudem können die Besucher alle Online-Angebote der NADA Austria (eLearning-Programme, Videos, unterschiedliche Quiz-Formen, Mobile Game „Born to Run“, etc.) nutzen und Info-Material beziehen.
Um alle Möglichkeiten der zielgruppengerechten Kommunikation und Bewusstseinsbildung zu nützen, bietet die NADA eine Reihe an Online-Informationsangeboten (Anti-Doping-Lizenz, „Bleib sauber“,…) an und ist zudem auf Facebook (www.facebook.com/nadaaustria) und YouTube (www.youtube.com/sauberezeiten) vertreten.
Um die sportinteressierte Öffentlichkeit zu sensibilisieren, werden Kooperationen mit Bundes-Sportfachverbänden durchgeführt, in deren Rahmen bspw. TV-Spots gesendet und Slogans der Anti-Doping Arbeit über Schiedsrichter-Trikots, T-Shirts und LED-Banden verbreitet werden.